Laut Statut können nur physische Personen Mitglieder des Vereins werden. Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitglieder (SolidarpartnerInnen) leisten Vereinsbeiträge und Solidarbeiträge. Sie sind berechtigt, regelmäßig und bargeldlos Gemüse und andere von den Schillers auf dem Markt angebotene Produkte zu beziehen. Hinzu kommt das Recht auf Nutzung des Lagerraums.
Außerordentliche Mitglieder (UnterstützerInnen) sind solche, die die Vereinstätigkeit durch Vereinsbeiträge, sonstige Zuwendungen oder auf andere Weise fördern, ohne regelmäßig Produkte beziehen zu wollen.
Eine Nutzung des Lagerraums ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vorstandes möglich.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Der Verein hat bereits über 100 Mitglieder; bald ist Aufnahmestopp wegen Erreichen der Produktions-Kapazitäts-Grenze des demeterGUTes Adamhof.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
Für Einzelheiten siehe §§ 4 – 7 der Statuten.